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   LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00   

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https://dejure.org/2001,13437
LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00 (https://dejure.org/2001,13437)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.05.2001 - L 4 RA 182/00 (https://dejure.org/2001,13437)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - L 4 RA 182/00 (https://dejure.org/2001,13437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Zeit der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates (Anlage I Nr. 19 zum AAÜG) und der diesbezüglich nachgewiesenen Entgelte durch einen Zusatzversorgungsträger ; Überführung der Ansprüche aus der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00
    Bei den vorliegenden Verordnungen und Durchführungsbestimmungen handelte es sich um Vorschriften, die veröffentlicht waren und bis zur Schließung der Versorgungssysteme galten, bzw. durch veröffentlichte Vorschriften ersetzt oder ergänzt wurden (BSG, Urteil vom 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R).

    Schließlich sind vorliegend nur die Versorgungsordnungen selbst und die hierzu ergangenen Durchführungebestimmungen (Richtlinien) ein hinreichend publizierter und objektiver, Erkenntnisprozessen in gerade noch ausreichendem Maße zugänglicher, - faktischer - Anknüpfungspunkt (BSG, Urteil vom 30.06.1998 a. a. O.).

    Demnach ist ohne schriftliche Beitrittserklärung eine Versorgungsberechtigung nicht eingetreten, so dass eine einer Versorgungsanwartschaft gleichstehende Rechtsposition nicht entstanden ist (BSG, Urteil vom 30.06.1998, a. a. O.).

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R

    Ermittlung und Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00
    Das BSG habe aber die 2. Richtlinie in einem anderen Verfahren gelten lassen (Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R).

    Insoweit hat das BSG in einem Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des tatsächlichen Arbeitsentgelts im Sinne von § 8 Abs. 1 AAÜG (Urteil vom 04.05.1999, a. a. O.) auf die auch vorliegend zur Beurteilung herauszuziehenden Regelungen der oben genannten 2. Richtlinie Bezug genommen, so dass demnach eine einschränkende Auslegung der Versorgungsordnung seitens der Organe der ehemaligen DDR, wie vom SG ausgeführt, nicht abzuleiten ist.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00
    Zugehörigkeitszeiten im Sinne des § 5 AAÜG liegen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; BSG, Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 - SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteile vom 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/98R; Urteil vom 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R).

    Das sind die Texte der in den Anlagen I und II zum AAÜG als "bundesrechtlich relevante Fakten" aufgelisteten Versorgungsordnungen (BSG, Urteil vom 24.03.1998, a. a. O.).

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00
    Zugehörigkeitszeiten im Sinne des § 5 AAÜG liegen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; BSG, Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 - SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteile vom 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/98R; Urteil vom 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96

    Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz, Pflichtbeitragszeiten in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00
    Danach kann, soweit für den streitigen Zeitraum eine Versorgungszusage, die nach Artikel 19 des Einigungsvertrages (EV) auch nach dem Beitritt der ehemaligen DDR nach Maßgabe des EV wirksam geblieben ist (vgl. BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 1), nicht vorliegt, die Frage, ob eine Beschäftigung oder Tätigkeit in einem Versorgungssystem zurückgelegt worden ist, nur anhand derjenigen Begebenheiten der ehemaligen DDR beantwortet werden, an die das AAÜG maßgeblich anknüpft.
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00
    Zugehörigkeitszeiten im Sinne des § 5 AAÜG liegen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; BSG, Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 - SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteile vom 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/98R; Urteil vom 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde über Zusage

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00
    Zugehörigkeitszeiten im Sinne des § 5 AAÜG liegen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; BSG, Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 - SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteile vom 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/98R; Urteil vom 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R).
  • LSG Sachsen, 25.02.2004 - L 4 RA 160/03

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen

    Ohne schriftliche Beitrittserklärung konnte daher eine Versorgungsberechtigung bereits nach den Bestimmungen der Versorgungsordnung der ehemaligen DDR nicht eintreten, sodass eine einer Versorgungsanwartschaft gleichstehende Rechtsposition ohne Beitrittserklärung auch nicht entstanden ist, vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R - Sächsisches LSG, Urteil vom 21.05.2001 - L 4 RA 182/00 -).
  • LSG Sachsen, 10.10.2003 - L 4 RA 255/03

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Ohne schriftliche Beitrittserklärung konnte daher eine Versorgungsberechtigung bereits nach den Bestimmungen der Versorgungsordnung der ehemaligen DDR nicht eintreten, sodass eine einer Versorgungsanwartschaft gleichstehende Rechtsposition ohne Beitrittserklärung auch nicht entstanden ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R; SächsLSG, Urteil vom 21.05.2001 - L 4 RA 182/00).
  • LSG Sachsen, 15.12.2004 - L 4 RA 486/03

    Anspruch eines Ingenieurs auf Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der

    Ohne schriftliche Beitrittserklärung konnte daher eine Versorgungsberechtigung bereits nach den Bestimmungen der Versorgungsordnung der ehemaligen DDR nicht eintreten, sodass eine einer Versorgungsanwartschaft gleichstehende Rechtsposition ohne Beitrittserklärung auch nicht entstanden ist, vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R - Sächsisches LSG, Urteil vom 21.05.2001 - L 4 RA 182/00 - ).
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